Schwerbehinderung & GdB

Ein Antrag auf Feststellung oder Erhöhung des Grades der Behinderung (GdB) kann schnell unübersichtlich werden. Welche Erkrankungen und Einschränkungen sind wichtig? Welche Unterlagen sollten eingereicht werden? Und kommen möglicherweise Merkzeichen in Betracht?
Ich unterstütze Sie bei der Vorbereitung und Zusammenstellung Ihrer Unterlagen sowie beim Ausfüllen der erforderlichen Anträge.
Auch wenn bereits ein Bescheid vorliegt, sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat oder neue Einschränkungen hinzugekommen sind, unterstütze ich Sie bei den weiteren notwendigen Schritten.
Dabei stehen nicht nur Diagnosen im Mittelpunkt, sondern vor allem die konkreten Auswirkungen Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen im Alltag.
Meine Unterstützung rund um Schwerbehinderung & GdB
Ein Antrag auf Feststellung einer Behinderung besteht aus mehr als dem Auflisten von Diagnosen. Entscheidend ist, welche dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen bestehen und wie sich diese auf den Alltag und die Teilhabe auswirken.
Je nach Ihrer persönlichen Situation unterstütze ich Sie zum Beispiel bei:
•
Erstanträgen zur Feststellung des Grades der Behinderung (GdB)
•
Verschlechterungsanträgen, wenn sich bestehende Einschränkungen verstärkt haben oder neue hinzugekommen sind
• der Beantragung von
Merkzeichen, zum Beispiel G, aG, B oder H
• der
Zusammenstellung relevanter ärztlicher Unterlagen und Befunde
• der verständlichen Darstellung Ihrer
konkreten Einschränkungen im Alltag
• der
Prüfung von Bescheiden
• der Vorbereitung und Ausarbeitung von
Widersprüchen
• der Prüfung, ob eine
rückwirkende Feststellung beantragt werden soll
Sie schildern mir Ihre persönliche Situation und Ihre Einschränkungen. Gemeinsam schauen wir, welche Unterlagen bereits vorhanden sind, welche Angaben für den Antrag wichtig sind und welche nächsten Schritte anstehen.
Was bedeutet der Grad der Behinderung (GdB)?
Der Grad der Behinderung (GdB) beschreibt, wie stark sich gesundheitliche Beeinträchtigungen insgesamt auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft auswirken.
Der GdB wird in Zehnerschritten festgestellt. Ab einem GdB von 50 gilt eine Person als schwerbehindert und kann einen Schwerbehindertenausweis erhalten.
Wichtig ist: Mehrere Erkrankungen oder einzelne GdB-Werte werden nicht einfach zusammengerechnet. Entscheidend ist die Gesamtwirkung der bestehenden Beeinträchtigungen.
Hat sich Ihr Gesundheitszustand seit der letzten Feststellung wesentlich verschlechtert oder sind neue dauerhafte Einschränkungen hinzugekommen, kann eine Neufeststellung bzw. Erhöhung des GdB beantragt werden.
Merkzeichen – welche Bedeutung haben G, aG, B und H?
Neben dem Grad der Behinderung können bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen Merkzeichen festgestellt und im Schwerbehindertenausweis eingetragen werden.
Sie können mit unterschiedlichen Nachteilsausgleichen verbunden sein. Welches Merkzeichen in Betracht kommt, richtet sich nach den tatsächlichen gesundheitlichen Einschränkungen und deren Auswirkungen – nicht allein nach einer bestimmten Diagnose.

G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
Das Merkzeichen G kommt in Betracht, wenn die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr infolge einer Behinderung erheblich beeinträchtigt ist.
Dabei können beispielsweise Einschränkungen des Gehvermögens oder der Orientierung eine Rolle spielen. Entscheidend sind die konkreten Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die gesetzlichen Voraussetzungen.
Mit dem Merkzeichen G können bestimmte Nachteilsausgleiche verbunden sein, insbesondere im Bereich der Mobilität und des öffentlichen Personennahverkehrs.
B – Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
Das Merkzeichen B kommt in Betracht, wenn ein schwerbehinderter Mensch bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen ist.
Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Unterstützung beim Ein- und Aussteigen, während der Fahrt oder zur Orientierung benötigt wird.
Ist das Merkzeichen B festgestellt, kann eine Begleitperson unter den jeweiligen Voraussetzungen unentgeltlich im öffentlichen Personenverkehr mitfahren.
aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
Das Merkzeichen aG kommt bei einer besonders schweren Beeinträchtigung der Mobilität in Betracht. Maßgeblich ist, dass sich die betroffene Person außerhalb eines Kraftfahrzeugs wegen der Schwere ihrer Behinderung dauerhaft nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung fortbewegen kann.
Dabei kommt es nicht ausschließlich auf Erkrankungen der Beine an. Auch andere schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Mit dem Merkzeichen aG sind besondere Nachteilsausgleiche im Bereich der Mobilität verbunden.
H – hilflos
Das Merkzeichen H kommt in Betracht, wenn eine Person aufgrund ihrer Behinderung dauerhaft in erheblichem Umfang auf fremde Hilfe angewiesen ist.
Dabei geht es um regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen des täglichen Lebens. Berücksichtigt werden kann auch notwendige Hilfe in Form von Anleitung, Überwachung oder Bereitschaft, wenn diese aufgrund der Behinderung erforderlich ist.
Mit dem Merkzeichen H können verschiedene Nachteilsausgleiche und Vergünstigungen verbunden sein.
Verschlechterungsantrag – wenn sich Ihre Situation verändert hat
Sie haben bereits einen GdB, aber Ihr Gesundheitszustand hat sich seit der letzten Feststellung deutlich verschlechtert oder es sind neue dauerhafte Einschränkungen hinzugekommen?
Dann kann ein Antrag auf Neufeststellung bzw. Erhöhung des Grades der Behinderung in Betracht kommen.
Wichtig ist dabei nicht nur, neue Diagnosen aufzuführen. Entscheidend ist, was sich seit der letzten Feststellung konkret verändert hat und wie sich die gesundheitlichen Beeinträchtigungen heute auf Ihren Alltag und Ihre Teilhabe auswirken.
Ich unterstütze Sie dabei, die Veränderungen nachvollziehbar darzustellen, vorhandene Befunde und Unterlagen zusammenzustellen und den Antrag vorzubereiten.
Sie sind unsicher, ob ein Verschlechterungsantrag in Ihrer Situation sinnvoll sein könnte?
Gemeinsam schauen wir uns an, was sich seit Ihrem letzten Bescheid verändert hat und welche Unterlagen dafür vorliegen.
Bescheid erhalten – und was nun?
Sie haben einen Bescheid erhalten, aber der festgestellte GdB oder die Entscheidung über beantragte Merkzeichen entspricht nicht Ihren Erwartungen?
Dann sollte zunächst geprüft werden, wie die Behörde zu ihrer Entscheidung gekommen ist und ob die von Ihnen geschilderten gesundheitlichen Einschränkungen ausreichend berücksichtigt wurden.
Ich unterstütze Sie bei der Prüfung des Bescheides und der vorhandenen Unterlagen. Dabei schaue ich insbesondere, ob Ihre gesundheitlichen Einschränkungen und deren Auswirkungen nachvollziehbar berücksichtigt wurden. Ergeben sich daraus Ansatzpunkte für einen Widerspruch, unterstütze ich Sie auch bei dessen Vorbereitung und Ausarbeitung.
Wichtig: Bei einem Bescheid sollten Sie die angegebene Rechtsbehelfsfrist beachten. Warten Sie deshalb nicht zu lange, wenn Sie die Entscheidung überprüfen lassen möchten.
Rückwirkende Feststellung
Ein GdB oder Merkzeichen kann unter bestimmten Voraussetzungen auch rückwirkend festgestellt werden. Entscheidend ist, dass die maßgeblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen bereits zu diesem früheren Zeitpunkt bestanden und entsprechend nachgewiesen werden können.
Voraussetzung ist insbesondere, dass die maßgeblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen bereits zu diesem früheren Zeitpunkt bestanden und entsprechend nachgewiesen werden können.
Eine rückwirkende Feststellung kann beispielsweise relevant sein, wenn damit steuerliche oder andere rechtliche Nachteilsausgleiche verbunden sind.
Ob und ab welchem Zeitpunkt eine rückwirkende Feststellung in Betracht kommt, muss immer im Einzelfall geprüft werden.
Ich unterstütze Sie dabei, den maßgeblichen Zeitpunkt anhand Ihrer Unterlagen nachvollziehbar darzustellen und die erforderlichen Nachweise zusammenzustellen.
Sie möchten Unterstützung bei Ihrem GdB-Antrag, einem Verschlechterungsantrag oder der Prüfung eines Bescheides?
Schildern Sie mir gerne kurz Ihre Situation. Gemeinsam schauen wir, welche Unterlagen benötigt werden und wobei ich Sie unterstützen kann.
